Oldtimer und Youngtimer sind etwas ganz Besonderes. Leider auch nach einem Unfall!
Als Oldtimer-Besitzer sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass nach einem Unfall die Beweislast über den Wert eines Oldtimers oder Youngtimer beim Fahrzeughalter liegt. Oft hält eine Selbsteinschätzung des Fahrzeugwerts einem Rechtstreit nicht stand. Was das bedeutet ist wohl jedem klar.
Die Aufwendungen für Reparaturen und die Preise für Ersatzteile sind häufig nicht mit denen modernen Fahrzeuge vergleichbar. Damit Sie Ihren Schaden auch entsprechend geltend machen können, empfehlen wir ein Wertgutachten eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen.
Mit einem Wertgutachten sind Sie auf der sicheren Seite
Aus diesem Grund arbeiten wir mit einem unabhängigen Kfz.-Sachverständigen zusammen, der die entsprechende Fachkenntnis und Erfahrung mit Oldtimern besitzt. Da die Begutachtung in unserer Werkstatt erfolgt, sind aussagekräftige Bewertungen möglich.